Fachgebiet & Leistungen

Fachgebiet & Leistungen

Was ist ein Haftpflichtgutachten?

Ein medizinisches Haftpflichtgutachten ist eine unabhängige, fachkundige Beurteilung eines Behandlungsgeschehens im Hinblick auf die Frage, ob eine ärztliche Behandlung den geltenden medizinischen Standards entsprach. Es bildet die fachliche Grundlage für die juristische Bewertung möglicher Haftpflichtansprüche.

Der Gutachter nimmt dabei keine juristische Einschätzung vor. Das ist Aufgabe der Gerichte und Anwälte. Er beantwortet die rein medizinischen Fragen: War die Diagnose korrekt? War die Behandlung lege artis? Gab es Alternativen? Welche Kausalität besteht zwischen Behandlung und Schaden?

Fachgebiete

Viszeralchirurgie (Schwerpunkt)

Die Viszeralchirurgie umfasst operative Eingriffe an den Organen des Bauchraums: Magen, Darm, Leber, Gallenblase, Bauchspeicheldrüse, Milz und Schilddrüse. Prof. Marti verfügt über jahrzehntelange operative und klinische Erfahrung in diesen Bereichen als ehemaliger Chefarzt am Kantonsspital Aarau.

Allgemeine Chirurgie & Unfallchirurgie

Darüber hinaus können Sachverhalte aus der allgemeinen Chirurgie und der Unfallchirurgie beurteilt werden, sofern sie mit dem Fachgebiet der Viszeralchirurgie in Verbindung stehen.

Ablauf eines Gutachtens

  1. Anfrage über das Kontaktformular mit kurzer Beschreibung des Sachverhalts
  2. Erstkontakt zur Klärung ob das Anliegen in das Fachgebiet fällt und ob eine Mandatsübernahme grundsätzlich möglich ist
  3. Aktenstudium der Behandlungsunterlagen, Berichte und Befunde
  4. Gutachtenerstattung schriftlich, strukturiert und gerichtsverwertbar
  5. Nachfragen / Ergänzungen auf Anfrage der Gerichte oder Parteien

Aufwand und Kapazität

Ein Haftpflichtgutachten erfordert typischerweise zwischen 50 und 150 Arbeitsstunden, je nach Komplexität des Falls und Umfang der Akten. Prof. Marti übernimmt jährlich ca. 1–3 Mandate und kann diesen entsprechend die nötige Sorgfalt und Zeit widmen.

Für wen?

  • Gerichte: als gerichtlich bestellter oder privat beauftragter Sachverständiger
  • Juristen / Anwälte: zur Vorbereitung eines Verfahrens oder als Privatgutachten
  • Betroffene Patientinnen und Patienten: zur unabhängigen Einschätzung ihres Falls
  • Versicherungen: zur Klärung von Haftungssachverhalten